15.05.2011 · Text.
Männerkonstruktion Zwei.
Der enthobene und entbundene Mann des Familienrechts 2011 verweist auf die Männerkonstruktion des Nationalsozialismus.
Der Nationalsozialismus bekämpfte christliche Sexualmoral als Gefängnis des Manns. Im Nationalsozialismus war Heterosexualität ein Recht des Manns, das ihm je nach „rassischer“ Zuordnung zustand. Es gab Überlegungen Himmlers, der männlichen Rassenelite die Mehrehe zu ermöglichen. Frauen wurden dafür gelobt, Verständnis für die sexuellen Bedürfnisse ihres arischen Manns aufzubringen und nicht eifersüchtig zu sein. Die nationalsozialistischen Ehegesetze förderten die sexuelle Freiheit des Manns, so lange es um Heterosexualität eines Ariers ging. So gab es genaue Anweisungen, wie ein deutscher Beamter seiner Frau untreu sein konnte, ohne daß das rechtliche Konsequenzen nach sich gezogen hätte.
Die Frauen wurden ermuntert, nicht prüde zu sein. Mit Verweis auf ein germanisches Desinteresse an der Jungfräulichkeit wurde ein ideologischer Rahmen geschaffen, Sexualität von der Ehe zu trennen. […]